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UN Kinderrechtskonvention
Kinderrechte sind Menschenrechte, die auf der ganzen Welt für alle jungen Menschen bis 18 Jahre gelten.
Kinder haben Rechte! Dieser Satz hat enorme Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern:
Kinder sind nicht vom Goodwill der Erwachsenen abhängig, sondern haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Kinder sind kompetente Persönlichkeiten und eigenständige TrägerInnen von Rechten, die sie auch selbst vertreten können.
Kinder als TrägerInnen eigener Rechte anzusehen, ist historisch neu und im Bewusstsein vieler Erwachsener noch nicht fest verankert. Das hängt mit dem überlieferten Bild vom Kind zusammen.
Über Jahrtausende hinweg galten Kinder als noch nicht vollwertige Menschen, den Erwachsenen in jeder Hinsicht unterlegen und ihnen daher rechtlich nicht gleichgestellt. Im Verhältnis der Generationen waren die jüngsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zugleich diejenigen mit den wenigsten Rechten. Jeder Mensch hat Grundrechte, die in der Verfassung festgeschrieben sind.
Für sich selbst würden Erwachsene diese Rechte nie in Frage stellen. Sie wehren aber oft ab, wenn es um die „Kinderrechte“ geht. Verlieren Erwachsene dann nicht ihre Rechte gegenüber den Kindern? Haben Kinder nicht sowieso schon zu viele Rechte? Sollten sie nicht eher dazu angehalten werden, ihre Pflichten ernster zu nehmen? Erwachsene übersehen dabei, dass Pflichten ein Teil der Rechte sind und das Gegenteil von Recht nicht Pflicht, sondern Unrecht ist.
Die „Kinderrechte“ sind letztlich nichts anderes als die Grundrechte für Kinder. Sie sind keine „Rechte gegen die Erwachsenen“, sondern „Rechte für Kinder.“
Mit der "Konvention über die Rechte des Kindes" gelang ein Durchbruch in der Geschichte der Kinderrechte als eigenständige Menschenrechte: Erstmals wurden politische Bürgerrechte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte in einem Dokument zusammengeführt und die Rechte, die Kinder heute weltweit haben, sind in der UN Kinderrechtskonvention verbindlich geregelt. In 54 Artikeln werden Kindern umfassende Schutz–, Förder- und Beteiligungsrechte zuerkannt. Bis auf Somalia und die USA haben sie alle Staaten der Welt (191) die Konvention ratifiziert und damit versprochen, die Rechte der Kinder umzusetzen. In Österreich trat sie am 5. September 1992 formal in Kraft.
Kinderrechte bekannt zu machen und Kinderrechte als Grundhaltung zu verankern ist eine Aufgabe der sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Zick-Zack angenommen haben.
Grundlegende Kinderrechte
Als grundlegende Kinderrechte könnten unter anderem, neben den ohnehin geltenden Menschenrechten, gelten:
- Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Bildung
- Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
- Rechte der Familie auf Schutz
- Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
- Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
- Recht auf Fürsorge
- Recht auf Ernährung
- Recht auf Meinungsäußerung
Am 20. November eines jeden Jahres findet der Internationale Tag der Kinderrechte statt. An diesem Tag jährt sich die Unterfertigung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Die Kinderrechtskonvention, die von fast allen Staaten der Welt unterzeichnet und ratifiziert wurde, verfolgt das Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen weltweit zu verbessern. In Österreich engagiert sich das Netzwerk Kinderrechte (National Coalition) für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Am 20. September wird über Initiative der UNICEF der Weltkindertag gefeiert als Ausdruck der Solidarität mit Kindern und des Willens, sich für die Verbesserung ihrer Lebensumstände einzusetzen.

